Fortsetzung Staatlich rechtwidrige Handlungen
Obwohl es die Absicht des Gesetzgebers war, Betrieben über die Bildung von Investitionsrücklagen steuerliche absetzbare Verluste zu verschaffen, um über die Steuererstattungen Investitionen anzuschieben, wird dort nun in zurückweisenden Bescheiden argumentiert, dass Verluste gemacht werden und deshalb ein Steuersparmodell vorliege. Diese Begründung ist geradezu hahnebüchend. Wer sich aber mit staatlichen Stellen in solchen Fragen auseinandersetzt, bekommt die blanke, zerstörerische staatliche Macht zu spüren. Ohne wenn und aber. Und bekommt man am Ende Recht, so nützt einem das gar nichts mehr, weil der Schaden bereits eingetreten sind und Opfer mangels ausreichenden Opferschutzes in unserer Gesellschaft meist hintan stehen müssen und deren Existenz vernichtet ist.
Auf diese Weise kann man eiskalt und scheinbar gesetzeskonform diejenigen bestrafen, die legitim Steuerschlupflöcher ausnützen, die der Bundesfinanzminister wegen grottenschlechter handwerklicher Arbeit hinterlässt, wie es erst vor kurzem im Fondsbereich wieder passiert ist. Wo der Finanzminister ein Steuergesetz auf den Weg brachte, dem ein wesentliches Element fehlte und die Nachbesserung diesmal erfolgen musste, bevor das Gesetz im Bundesamtsblatt überhaupt erschienen ist. Der Ausdruck „blamabel“ ist für diese staatliche Schlamperei noch beschönigend. Amtsmissbrauch trifft es da schon besser. Wenn das so weiter geht, werden Gesetze zukünftig wohl unter Vorbehalt veröffentlicht.
Amtsmissbrauch wird aber auch z.B. von Amtsgerichten vorgenommen. Z.B. dem Amtsgericht in Herford. Die von der Deutsche Bank AG dort hinterlegte Gelder trotz Nachweises in Form einer Handelsregistereintragung nicht auszahlen wollen und amtsmißbräuchlich verzögern. Und die rechtmäßigen Eigentümer damit bewusst schädigen. Eigentum hat keine Lobby in Deutschland. Und wer glaubt, dass er in diesem „Rechtsstaat“ von Bundesjustizministern wie z.B. Frau Müller-Piepenkötter aus Nordrhein-Westfalen oder Döring aus Schleswig-Holstein Unterstützung erhält, sieht sich getäuscht. Wenn schon Bundesminister sich neben das Recht stellen dürfen, dann muss das auch den untergeordneten und andern Behörden erlaubt sein.
Wie Sie sehen, sind in unserem Lande einige Dinge durcheinandergeraten. Während z.B. Banken und Konzerne die eigentumsrechtliche Verpflichtung seines Gebrauchs zum Wohle der Allgemeinheit schlichtweg nicht zur Kenntnis genommen haben, hält sich unser Bundesfinanzminister mit solchen Kleinigkeiten gar nicht erst auf, sondern tritt das Eigentumsrecht gleich direkt mit Füßen, indem er es schlichtweg ignoriert.
Wenn das Grundgesetz und verfassungsmäßige Rechte wie das Eigentum so schändlich von staatlicher Seite verletzt werden, wer mag es da einem jugendliche Sprayer verdenken, wenn er es mit diesem Recht ebenso nicht ganz so genau nimmt. Obwohl mich persönlich das tierisch stört und auch ein Unrecht niemals das andere legitimiert.
Es ist an der Zeit, dass wir für unsere Grundrechte einsetzen und uns auf die Hinterfüße stellen. Dass wir uns gegen diejenigen wenden müssen, die Recht produzieren ist dabei ganz schön bitter.
